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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

  1. Allgemeines

    Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien. Ihr Inhalt ist alleine maßgebend. Die Parteien haben sämtliche Vereinbarungen, die sie aus Anlass des vorliegenden Vertrages miteinander getroffen haben zutreffend und vollständig schriftlich so niedergelegt, wie sie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Drauf und Dran GbR ergeben; andere Vereinbarung haben die Parteien aus Anlass dieses Vertrages nicht miteinander getroffen; darüber hinausgehende Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

    In Fällen, in denen die Parteien jeweils auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug nehmen, sind diese nur maßgeblich, soweit sie sich nicht widersprechen. Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber zu führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten Zweck wirtschaftlich möglichst nahe kommen.

  2. Angebot

    Angebote sind freibleibend. Sie werden nach der Kennung unterschieden und sind in der Regel 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der Gegenstand neu angefragt werden. Das Preisangebot erfolgt ausschließlich in Euro pro Mengeneinheit, netto, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und in der Rechnung getrennt aufgeführt.

    Bestellungen des Kunden an uns stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Auch alle Angebote von uns sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Die Annahme eines Auftrages durch uns erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung und Leistung. Weicht ein Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.  

  3. Auftragsbestätigung

    Aufträge werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Falls aus Zeitgründen die schriftliche Bestätigung nicht erfolgen kann, gelten alle Lieferpapiere und die Rechnung nachträglich als Bestätigung für den erteilten Auftrag. Nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelheiten, Bedingungen, Termine und Preise haben Gültigkeit und sind Vertragsbestandteil. Die Auftragsbestätigung erfolgt zu den im Angebot genannten Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Sie haben auch dann alleinige Gültigkeit, wenn Bedingungen des Auftraggebers abweichend sind und nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Die Zurückweisung muss vor der Auftragserteilung erfolgen, den Umfang der Zurückweisung genau beschreiben und wird erst gültig, wenn der Auftragnehmer schriftlich zugestimmt hat.

  4. Widerufsrecht

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

    

Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, besteht das Widerrufsrecht nicht.
  5. Auftragsumfang und -durchführung, Druckmotive und Drucktechnik

    Alle Vorlagen für vom Auftraggeber gewünschte Druckmotive (Grafiken, Logos, Texte) müssen als digitale Dateien per E-Mail an die Adresse „Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.“ übermittelt werden. Die von Drauf und Dran GbR akzeptierten Formate sind auf der Drauf und Dran GbR-Internet-Seite (www.draufunddran.net) angegeben. Eingehende Daten werden von Drauf und Dran GbR auf die Tauglichkeit zum Druck überprüft. Erweisen sich die Druckmotive als untauglich aus Gründen, die nicht von Drauf und Dran GbR zu vertreten sind, ist Drauf und Dran GbR bis zur Übermittlung tauglicher Druckmotive von der Leistungspflicht befreit.

    Übermittelte Daten gelten erst dann als eingegangen, wenn der Eingang von Drauf und Dran GbR ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurde. Dies gilt nicht, sofern Drauf und Dran GbR den fehlenden Eingang zu vertreten hat oder die Bestätigung zu Unrecht versagt wird. Drauf und Dran GbR behält sich produktionsbedingte Mehr- und Minderlieferungen gegenüber der Bestellung vor, soweit die Mehr- oder Minderlieferungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

    Als zumutbar gilt eine Abweichung der Stückzahl von bis zu 10 %. Im Falle eines Artikel- oder Größenmixes gilt eine Abweichung der Stückzahl von bis zu 15 % je einzelnem Artikel und/oder Größe als zumutbar, höchstens jedoch bis zu einer Abweichung der Stückzahl der Gesamtbestellmenge von bis zu 10 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im Einzelfall lediglich eine geringere Mehr- oder Minderlieferung zumutbar ist. Zu vergüten ist im Fall der Mehrlieferung die tatsächliche, maximal die zumutbare Liefermenge. Im Fall der Minderlieferung hat der Auftraggeber die tatsächlichen Liefermengen zu vergüten.

    Drauf und Dran GbR verwendet je nach Anforderung verschiedene Drucktechniken (etwa Siebdruck, Transferdruck oder Sublimationsdruck). Strichzeichnungen (mit einheitlichen Farbflächen) werden im Siebdruck (Standard-Druckverfahren) abgebildet. Für Flächen mit unterschiedlichen Farbabstufungen (Halbtöne) werden andere Verfahren verwendet. Hierbei können Raster sichtbar sein (bei Verwendung des Transferdruck-Verfahrens) oder leichte Unschärfen entstehen (bei Verwendung des Sublimationsdruck-Verfahrens).

    Bei längerem intensiven Gebrauch eines bedruckten Gegenstandes kann der Druck verblassen oder sich ablösen. Textilien benötigen je nach Material, Druck oder Farbe eine auf das Material individuell abgestimmte Pflege. Folgende Dinge sind zu beachten, damit ihr individuelles, von uns bedruckte Textilien Ihnen möglichst lange gut erhalten bleiben. Maximal bei 30°C waschen Bedruckte T-Shirts immer nur auf links gedreht waschen & bügeln Das Motiv sollte nie direkt in Kontakt mit dem hießen Bügeleisen kommen Verschiedene Druckmotive sollten sich beim Bügeln des Stoffes nicht berühren Zur Reinigung bedruckter Shirts niemals chemische Mittel (besonders Weichspüler) benutzen Bedruckte Shirts nicht im Wäschetrockner trocknen.

    Zur Definition von Farben verwendet Drauf und Dran GbR ausschließlich die „coated“-Palette des Pantone-Farbsystems. Der Auftraggeber gibt seine Farbwünsche entsprechend dem Pantone-Farbsystem an. Bedingt durch das verwendete Material, auf das der Druck aufgebracht wird, kann es zu marginalen Abweichungen (+/- 1 Farbton) kommen. Diese stellen keinen Mangel dar, der zur Gewährleistung berechtigt. Werden Stoffe gefärbt, so können auch hierbei marginale Abweichungen (+/- 2 Farbtöne) auftreten. Derartige Abweichungen stellen ebenfalls keinen Mangel dar, der zur Gewährleistung berechtigt. Werden Textilien produziert, so können auch hier leichte Abweichungen (+/- 1-2 cm) zur vorgegebenen Schnittabelle oder Produktionsmuster auftreten. Auch dies stellt keinen Mangel dar, der zur Gewährleistung berechtigt.

  6. Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

    In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

    • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen
    • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag
    • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages
    • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Broschüren sowie bei Pochettas bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat,
    • bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat
    • bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat
    • Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat
    • alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat
    • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen
    • geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.

    
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.


    Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.


    Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.

    Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware je Lieferadresse können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.


    Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

  7. Rechte Dritter, Haftungsfreistellung

    Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.


    Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.


    Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

  8. Preise

    Die Drauf und Dran GbR behält sich vor, die vereinbarten Preise für Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus Gründen, die die Drauf und Dran GbR nicht zu vertreten hat, geboten ist. Die Drauf und Dran GbR behält sich handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen und Werbeartikeln; diese können vom Kunden erfragt werden.

    Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten, Angebote der Drauf Und Dran GbR sind 30 Tage gültig.
    Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

    Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen Abschlagzahlungen gefordert werden.  

  9. Lieferung

    Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk, unverpackt und auf Gefahr des Auftraggebers. Alle notwendigen Versicherungen muss der Auftraggeber rechtzeitig selbst abschließen.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt mit der branchenüblichen Differenz zwischen Bestellmenge und Liefermenge von +/- 10% auszuliefern. Falls keine andere Vereinbarung besteht, wird die notwendige Verpackung vom Auftragnehmer bestimmt und dem Auftraggeber zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Transportkisten werden, wenn ihre Rückgabe innerhalb von 4 Wochen in gutem Zustand frei Lieferwerk erfolgt, 2/3 des berechneten Preises gutgeschrieben. Paletten jeder Art werden entweder im Tausch ausgegeben oder zu Selbstkosten berechnet. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, mangelhafte oder minderwertige Paletten zum Tausch abzulehnen.

    Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder einer seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.  
    Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

    Kann die Lieferung wegen Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und die Geltendmachung von weiteren Verzögerungskosten bleibt vorbehalten.

  10. Lieferverzug

    Ein Lieferverzug liegt erst dann vor, wenn der bestätigte Liefertermin, zuzüglich aller durch die genannten Verzögerungen automatisch entstandenen Fristen, überschritten ist und der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug gesetzt hat. Der Auftraggeber ist erst nach einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen. Eine Forderung wegen entgangenen Gewinns kann der Auftraggeber nicht stellen.

  11. Abnahmeverzug

    Falls der Auftraggeber die bestellte Ware nicht zum vereinbarten oder späteren Termin abnimmt oder der Versand durch Umstände, die der Auftraggeber verschuldet hat, für längere Zeit unmöglich ist, kann der Auftragnehmer die Waren auf Rechnunug und Gefahr des Auftraggeber selbst auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern. Der Auftragnehmer kann alle Rechte gemäß § 326 BGB in Anspruch nehmen. Er ist auch berechtigt, teilweise vom Vertrag zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.

  12. Beanstandungen/Mängelrügen

    Der Auftraggeber ist zur Prüfung der vom Auftragnehmer gelieferten Waren nach dem Eingang verpflichtet. Bei Beanstandungen muss die Mängelrüge innerhalb von acht Tagen erfolgen. Mängel, die bei einem Teil der gelieferten Waren festgestellt werden, berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber kann nur Minderung, aber nicht Wandlung oder Schadenersatz verlangen.

    Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Prüfung nicht gefunden wurden, können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge spätestens 3 Monate nach Auslieferung oder Bereitstellung beim Auftragnehmer eintrifft.

    Abweichungen in der Beschaffenheit oder im Aussehen der gelieferten Waren können vom Auftraggeber dann nicht beanstandet werden, wenn sie branchenüblich sind und den Lieferbedingungen der zuständigen Verbände entsprechen.

  13. Materiealbeistellung

    Wenn der Auftraggeber das Material ganz oder teilweise beistellt, muss die Anlieferung frei Haus erfolgen. Der Eingang wird gemäß den beigefügten Transportpapieren, jedoch ohne Prüfung auf Richtigkeit mit dem üblichen Vorbehalt bestätigt. Falls der Auftraggeber eine differenzierte Eingangsprüfung der beigestellten Materialien verlangt, muss er dafür einen Auftrag erteilen, alle erforderlichen Anweisungen geben und die entstehenden Kosten tragen.

    Bei der Verarbeitung von beigestelltem Material anfallende Verpackungsstoffe, sowie Verschnitt, Ausstanzungen, Reststücke und alle Abfälle von beigestelltem Material gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

    Falls die Eigenschaften des Materials eine normale Entsorgung nicht zulassen oder die normale Entsorgung durch gesetzliche Auflagen unzumutbar verteuert wird, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber Rücknahme des Materials oder Kostenerstattung für die Entsorgung verlangen.

    Für Drucke auf Kundenware ist ausreichend Ware für Probedrucke bereitzustellen. Diese werden dem Auftraggeber bei Fertigstellung mit übergeben.

  14. Zahlungen

    Bei Beträgen unter 50,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 15 % des Auftragswertes. Rechnungen sind bei Auslieferung bar ohne Abzug zu bezahlen. Bei Sonderanfertigungen und bei Aufträgen über 1.500,00 € ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Neukunden müssen Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

  15. Zwischenerzeugnisse

    Es besteht keine Herausgabepflicht unsererseits im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

  16. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des berechneten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Scheck oder Wechsel Eigentum des Auftragnehmers. Die Waren dürfen vor der restlosen Bezahlung oder vor Einlösung der dafür gegebenen Scheck oder Wechsel ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur dann berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung auf den Auftragnehmer übergeht.

    Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden im voraus an den Auftragnehmer abgetreten und dieser nimmt die Abtretung an. An allen vom Auftraggeber beigestellten Materialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum und der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.

    Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

    Jede Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen und der Pfandgläubiger ist von dem Eigentumsvorbehalt zu informieren. Gleiches gilt auch für Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter.

    Sofern es sich um die Lieferung für einen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers handelt, dürfen die Gegen-stände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall gelten die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehalts-gegenstandes an uns abgetreten. Bei einer Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.

    Sofern Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in ein Grundstück des Auftraggebers eingebaut werden, tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.  
    Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände von dem Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die ihm gegen den Dritten oder den, den es angeht, zustehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

    Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehen-den Gegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar in dem entsprechenden Verhältnis des Rechnungswertes der unter Vorbehalt stehenden Gegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

  17. Verarbeitung von Folienprodukten

    Die Drauf und Dran GbR verwendet ausschließlich hochwertige Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Öl, Fett und Schmutz müssen entfernt sein. Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens 3 Tage, währenddessen die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25 Grad Celsius betragen darf. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen noch poliert oder gewachst werden.

    Weiterhin müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf erneut durch Andrücken befestigt werden. Wird die Folie beim Auftraggeber montiert und sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, behalten wir uns vor, den Montagetermin abzubrechen.

    Die Anfahrt und Wartezeit wird in Rechnung gestellt. Schäden am zu folierenden Gegenstand sind, soweit bekannt, vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber bekannt zu geben. Nachträglich erkannte Schäden werden durch Drauf und Dran GbR dokumentiert und bei Übergabe protokolliert. Reinigungen des Objektes sind nicht im Preis enthalten und werden gegebenenfalls gesondert berechnet.

    Bei Folienmontage auf Lack kann es sein, dass direkt auf dem Lack geschnitten werden muss. Dies geschieht in aller Sorgfalt und nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, aber auf Risiko des Auftraggebers und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung der Drauf und Dran GbR.

    Bei der Folierung von lackierten Oberflächen (besonders weißen und hellen Lacken) kann es zu Pigmentwanderungen zwischen Pigmenten von durchgefärbten Folien oder bedruckten Folien kommen. Dabei handelt es sich um ein bekanntes Phänomen auf das wir als verarbeitender Betrieb keinen Einfluss haben. Die Pigmentwanderung bewirkt, dass sich die Fläche unter der Folie farblich verändert.

    Diese Farbveränderung wird erst nach der Neutralisierung sichtbar und kann nicht durch Aufpolieren behoben werden. Mit der Beauftragung von Folierungsarbeiten nimmt der Auftraggeber dieses Phänomen zur Kenntnis und akzeptiert, die dadurch eventuell entstehenden Folgen. Mit der Beauftragung der Drauf und Dran GbR für Folierungsarbeiten auf lackierten Oberflächen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer für alle Schäden durch Pigmnentwanderungen von allen Forderungen frei.

  18. Einschränkung der Gewährleistung

    Gewährleistungsansprüche der Kunden gegen die Drauf und Dran GbR sind insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die vertragsgegenständlichen Folienprodukte Kraftstoffen oder deren Dämpfen ausgesetzt sind und/oder Folienprodukte in besonders tiefe Sicken zu applizieren sind.

  19. Unterlagen

    Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten des Kunden Eigentum der Drauf und Dran GbR und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung der Drauf und Dran GbR weder vervielfältigt, noch für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden.

    Vom Auftraggeber bestellte Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster jeder Art werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das gilt auch dann wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

    Korrekturabzüge und Andrucke werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Er muss nach Prüfung gegebenenfalls korrigieren und die Vorlage dann für druckreif erklären.

    Der Auftraggeber haftet allein für alle Fehler, die bei der Prüfung übersehen wurden. Die Erklärung zur „ Druckreife“ muss schriftlich erfolgen. Bei telefonischen Erklärungen bedarf es der schriftlichen Bestätigung. Erst danach kann der Auftragnehmer produzieren. Bei kleineren Druckaufträgen und vorhandenem Stehsatz, sowie bei vorhandenen Filmen oder bei digitaler Speicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, einen Korrekturabzug zu übersenden, wenn der Auftraggeber das nicht ausdrücklich verlangt. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung für Fehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach „Druckfreigabe“ gehen alle Kosten, einschließlich der Kosten für den Maschinenstillstand zu Lasten des Auftraggebers.

      Satzfehler werden vom Auftragnehmer kostenfrei berichtigt. Vom Auftraggeber verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage gewünschte Änderungen werden nach dem dafür benötigten Aufwand berechnet.
    • Soweit für periodisch wiederkehrende Arbeiten keine besonderen vertraglichen Regelungen gelten, gilt als branchenüblich vereinbart, daß regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, nur mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsschluss kündbar sind. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über € 1000,- liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
    • Für die Prüfung aller Rechte der Vervielfältigung ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Bereits durch die Erteilung des Druckauftrages zeigt er an, dass diese Prüfung abgeschlossen ist.
    • Der Auftragnehmer behält das alleinige Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an allen eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, sowie digital gespeicherten Texten und Grafiken.
    • Alle Werkzeuge, Vorrichtungen und für die Produktion erforderlichen Mittel bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber einen Kostenanteil für die Anfertigung übernommen hat. Die Herausgabe kann nicht verlangt werden.
    • Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennzeichen auf branchenübliche Weise auf der Sichtseite der gelieferten Gegenstände anzubringen.
  20. Datenschutz

    Gemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

  21. Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

  22. Anwendbares Recht

    Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.


    Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

    Wir beteiligen uns nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

  23. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Es gilt deutsches Recht. Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.